Stadtratsbeschluss angestrebt
Offizielle Unterstützung der Stadt Mainz
Unser Team hat die Machbarkeitsstudie "Hafenbad Heilige Makrele!" aktualisiert und den Fraktionen des Mainzer Stadtrates am 25.09.2024 zur Verfügung gestellt.
Auf Wunsch einiger Fraktionen haben wir zusätzlich einen Vorschlag für die Beschlussvorlage ausgearbeitet.
Ein fraktionsübergreifender, zeitnaher Beschluss des Stadtrates zur Unterstützung dieses über die Stadtgrenzen hinaus bekannten und beliebten Vorhabens wäre nicht nur ein starkes Signal an die Mainzer Bürgerinnen und Bürger, sondern auch entscheidend, um Fördermittel beim Bund zu beantragen.
Diese Mittel sind notwendig, um Planungen, Untersuchungen, Gutachten und die Öffentlichkeitsarbeit zügig weiter voranzutreiben.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Mainz möge beschließen:
1.
Offizielle Unterstützung des Projekts „Heilige Makrele!“
Die Stadt Mainz bekundet offiziell ihre Unterstützung für das Vorhaben „Heilige Makrele!“ im Mainzer Zollhafen, das die Schaffung einer ökologisch nachhaltigen, öffentlichen Badestelle im Nordbecken vorsieht. Die Verwaltung wird beauftragt, das Projektteam sowohl verwaltungstechnisch als auch politisch zu begleiten.
2.
Klärung offener Punkte
Die Verwaltung wird beauftragt, verbleibende offene Punkte in Zusammenarbeit mit dem Projektteam und den zuständigen Behörden zu klären und abzustimmen. Hierzu gehören insbesondere Fragen zu wasserrechtlichen und sicherheitstechnischen Vorgaben, die für den Betrieb einer Badestelle erforderlich sind.
3.
Förderanträge und Finanzierung
Die Stadt Mainz wird ermächtigt, im Namen des Projekts Förderanträge bei Bund und Land zu stellen oder stellen zu lassen. Dies umfasst insbesondere Anträge für die Finanzierung weiterer Planungsschritte, notwendiger Wasseruntersuchungen, Gutachten sowie Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung der Akzeptanz des Projekts in der Bevölkerung.
4.
Signal an Zollhafen GmbH & Co. KG
Der Zollhafen GmbH & Co. KG wird signalisiert, im Bereich des Nordbeckens keine Maßnahmen zu ergreifen, die der Realisierung der öffentlichen Badestelle entgegenstehen. Dies betrifft insbesondere aktuelle privatwirtschaftliche Bestrebungen, die das Vorhaben gefährden oder behindern könnten.
